Das Kinder- u. Jugendhilfegesetz sieht die finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vor.
Deswegen hat sich die Bezahlung für Kinder im MKK ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:
bei 10 Std. wöchentliche Betreuungszeit 87 €/Monat
bei 15 Std. wöchentliche Betreuungszeit 130 € /Monat
bei 20 Std. wöchentliche Betreuungszeit 174 €/Monat
bei 25 Std. wöchentliche Betreuungszeit 217 €/Monat
bei 30 Std. wöchentliche Betreuungszeit 260 €/Monat
bei 35 Std. wöchentliche Betreuungszeit 304 €/Monat
bei 40 Std. wöchentliche Betreuungszeit 347 €/Monat
bei 45 Std. wöchentliche Betreuungszeit 390 €/Monat
bei 50 Std. wöchentliche Betreuungszeit 433€/Monat
Voraussetzung für die günstige Betreuungsform ist ein Antrag des Erziehungsberechtigten bei der Zentralstelle für Kinderbetreuung des MKK.
Meinen Urlaub werde ich früh genug bekanntgeben. Wir fahren nur 1x im Jahr für 8-10 Tage weg. Ich bin also fast immer verfügbar.